Der offene Ganztag wird grundsätzlich durch verschiedene Ganztagsträger (z.B. Kommunen, Wohlfahrts-verbände, Vereine, sonstige Organisationen) umgesetzt. Während der reguläre Sportunterricht immer in der Verantwortung der Schulleitung liegt, werden die sog. außerunterrichtlichen Sportangebote eigen-verantwortlich vom zuständigen Ganztagsträger organisiert, verwaltet und finanziert. Inwieweit diese 2 Bereiche des Schulsports ineinandergreifen oder ob die Schulleitung und der Ganztagsträger ein abgestimmtes Programm oder Sportprofil für ihre Schule entwickeln, ist bisweilen sehr unterschiedlich.
Bei einer offenen Ganztagsschule (OGS) entscheiden die Eltern auf freiwilliger Basis, ob Sie ihr Kind für das Ganztagsprogramm anmelden. Die Anmeldung zum „Ganztag“ geht dann mit einer verpflichtenden, regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr einher.
Es gibt allerdings über den Flexibilisierungserlass (OGS-Grundlagenerlass 2018, 12-63 Nr. 2, Punkt 5.6.1.) die Möglichkeit, sich offiziell für regelmäßig stattfindende Vereinsangebote vom OGS-Betrieb freistellen zu lassen. (vgl. Pressemitteilung des Schulministeriums)
„Im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen stellen Schulen, Träger und Kommunen sicher, dass Schülerinnen und Schüler […]an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein […]), an ehrenamtlichen Tätigkeiten […] sowie an […] familiären Ereignissen teilnehmen können. In Absprache mit den Eltern sorgen sie dabei dafür, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschulen gewahrt bleibt.“
Insbesondere für Grundschulkinder ist ein vielfältiges Sportangebot von herausragender Bedeutung, um verschiedene Erfahrungen und Entwicklungsreize zu erhalten und die Leidenschaft für bestimmte Sportarten zu entdecken. Die Grundlagen und Weichen für einen aktiven, gesunden Lebensstil werden in besonderer Weise im Kindesalter geprägt. Gerade an den Grundschulen mangelt es aber häufig an ausgebildeten Sportlehrkräften oder qualifiziertem Fachpersonal, weshalb sich Kooperationen mit Sportvereinen in besonderer Weise anbieten.
Die Träger verfügen über ein Ganztagsbudget, über welches Sie sämtliche Angebote im Ganztag finanzieren (OGS-Personal, Mittagsessen, Hausaufgabenbetreuung, Aktivitäten, AGs usw.). Hierzu zählen explizit auch Kooperationsangebote mit außerschulischen Partnern, die entweder regelmäßig oder punktuell in das Ganztagsprogramm eingebunden werden können. Auf diese Weise kann Fachpersonal mit spezieller Fachexpertise (z.B. Sport, Musik, Kunst) für qualitativ hochwertige Angebote eingesetzt werden. Grundsätzlich kann der Ganztagsträger frei entscheiden, mit welchen Organisationen, Institutionen oder Personen zusammengearbeitet wird und auch zu welchen Konditionen.
Bei Sportangeboten kommt allerdings den gemeinnützigen Sportvereinen eine Vorrangstellung gegenüber anderen/ kommerziellen Anbietern zu. (vgl. Rahmenvereinbarung 2011 zwischen Land NRW - LSB NRW)
Im Interesse einer nachhaltigen Kinder- und Jugendförderung schafft es einen Mehrwert, wenn die lokalen Bildungsakteure (Ganztagsträger & Sportvereine) vor Ort ihre Ressourcen und Kompetenzen zusammen-führen und weiterentwickeln. Hierdurch könnten nicht nur mehr qualitativ hochwertige Angebote im Ganztag umgesetzt werden, sondern es würde auch die Strukturen und Angebote der Lebenswelt außerhalb des Schulbetriebes effektiv stärken. Die gesamte Sozialraumentwicklung würde davon langfristig profitieren.
Rechtanspruch auf Ganztagsplatz
Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll stufenweise (zuerst mit 1. Klassenstufe) der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung eingeführt werden. Ab 2029 sollen dann alle Kinder der Klassen 1-4 abgedeckt sein. Der Anspruch umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, jedoch können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Es gibt keine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen.