Die sog. Schulsportgemeinschaften (SSG) sind Teil des außerunterrichtlichen Schulsports und sollen ein erweitertes Sportangebot und zusätzliche Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen ermöglichen. Sie liegen in der Zuständigkeit der Schulleitung, die diese sowohl genehmigen als auch über das Förderportal beantragen muss. Als Richtwert für die SSG sind ca. 15 TN vorgesehen. Die Teilnahme ist freiwillig und klassen- sowie jahrgangsübergreifend möglich. SSG können auch schul(form-)übergreifend eingerichtet werden.
In Abgrenzung zu Sport-AGs, die als Ganztagsangebot in der Zuständigkeit der jeweiligen Träger stehen, müssen die SSG allen Kindern und Jugendlichen zugänglich sein - nicht nur denen, die im Ganztag angemeldet sind. Ganztagsschulen können die SSG-Aufwandsentschädigungen in den Ganztag einbinden– ABER: Eine Doppelfinanzierung mit Landesmitteln ist nicht erlaubt!
Der nächste Antragszeitraum für das Schuljahr 2024/25 beginnt am 01. Juni 2024.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren oder FAQ zu Schulsportgemeinschaften finden Sie hier.